Ehescheidung

Sie sind bereits getrennt und wollen sich scheiden lassen? Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Gang zum Rechtsanwalt unerlässlich. Gemäß § 114 FamFG bedarf es zur Stellung des Ehescheidungsantrags der Vertretung durch einen Rechtsanwalt. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass im Ehescheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt tätig wird. Hierdurch lassen sich im Einzelfall erhebliche Kosten sparen. Dennoch sollte diese Variante nicht vorschnell gewählt werden.

Zu beachten ist, dass es sich bei dem gewählten Rechtsanwalt nicht um einen gemeinsamen Anwalt beider Ehegatten handelt, sondern der Rechtsanwalt gesetzlich nur einen Mandanten vertreten darf. Was für den einen Ehegatten vorteilhaft ist, ist für den anderen häufig nachteilig. Deshalb empfiehlt sich hier ein genauer Blick, ob wirklich in sämtlichen Regelungsbereichen Einigkeit besteht.

Gemäß § 1565 BGB kann eine Ehe in Deutschland geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Um die Ehegatten vor überstürzten Entscheidungen zu bewahren ist nach dem Willen des Gesetzgebers daher der Ablauf des Trennungsjahres Voraussetzung einer Ehescheidung.

In der Praxis empfiehlt es sich, diese Zeit zu nutzen, um die mit der Trennung im Zusammenhang stehenden Fragen zu klären und gemeinsame Lösungen zu finden. Da das Trennungsjahr zudem erst im Anhörungstermin abgelaufen sein muss, kann der Ehescheidungsantrag meist schon kurze Zeit vorher gestellt werden.