Häufige Fragen

1. Was ist bei einer Ehescheidung alles zu regeln? Im Rahmen unserer Beratungsgespräche fragen wir gezielt und systematisch sämtliche Bereiche ab, um feststellen zu können, wo konkreter Regelungsbedarf besteht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle zu regelnden Belange zwingend gerichtlich zu klären sind. Bei einer frühzeitigen und sorgfältigen Beratung können erfahrungsgemäß in ca. 95% der Fälle die zu regelnden Folgesachen außergerichtlich geklärt werden. Dies spart Zeit und Geld.

2. Wie läuft ein Ehescheidungsverfahren ab? Oftmals ist das Ehescheidungsverfahren für unsere Mandanten der erste Berührungspunkt mit einem Gericht. Es bestehen häufig einige Vorurteile, die es aufzuklären gilt. Das Ehescheidungsverfahren findet vor den Familiengerichten statt. Diese sind den Amtsgerichten angegliedert. Die Verhandlungen finden grundsätzlich nicht-öffentlich statt. Oftmals geschieht dies sogar im Dienstzimmer des zuständigen Richters. Die Angst vor Verhandlungen in großen Sitzungssälen mit Publikum ist daher unbegründet.

3. Wie lange dauert ein Ehescheidungsverfahren? Die Beantwortung dieser Frage ist pauschal nicht möglich. Sämtliche Zeitangaben die hierzu kursieren sollten lediglich als Richtwerte verstanden werden. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel mindestens einen Monat. Die Dauer Ihres konkreten Ehescheidungsverfahrens hängt jedoch von vielen Faktoren ab, beispielsweise der gerichtlich zu regelnden Folgesachen und der Durchführung des Versorgungsausgleichs.

4. Welche Kosten kommen auf mich zu? Die Gesamtkosten eines Ehescheidungsverfahrens setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren. Die Gerichtskosten tragen die Ehegatten grundsätzlich jeweils hälftig. Die Anwaltsgebühren trägt derjenige, der den Anwalt mandatiert.

5. Ehescheidungen - auch mit internationalem Bezug? In einer immer globaleren Welt finden sich auch im Ehescheidungsverfahren regelmäßig internationale Berührungspunkte. Gerade mit Frankreich und der Schweiz finden sich häufig Anknüpfungspunkte, die eine kostengünstigere Ehescheidung in Deutschland ermöglichen. Hierzu informieren wir Sie gerne.